Was ist der Unterschied zwischen einem Podologen und einem Fußpfleger?
Erkrankungen wie Diabetes, Gicht, Rheumatoide Arthritis und Schuppenflechte, aber auch Erkrankungen des Nerven- und Gefäßsystems, können im Laufe der Zeit zu schwerwiegenden Fußproblemen führen. Die Behandlung erfordert neben Erfahrung auch fundiertes medizinisches Wissen, welches durch einen Podologen gewährleistet ist.
Grundsätzlich gilt:
Immer dann, wenn die Tätigkeit medizinische Fachkenntnisse voraussetzt und wenn die Behandlung gesundheitliche Schädigungen verursachen kann, darf sie nicht der kosmetische Fußpfleger, sondern nur der Podologe ausführen. Dies trifft auch für die Behandlung und Entfernung von Hühneraugen, Warzen, Nagelpilz und eingewachsenen Nägeln zu.
Deshalb sind vom Gesetzesgeber klare Lerninhalte im Rahmen der 2-jährigen Vollzeitausbildung bzw. 3-jährigen Teilzeitausbildung vorgegeben. Sie umfassen Kenntnisse in Anatomie, Physiologie, Krankheitslehre, Infektionsschutz- und Arzneimittellehre, Hygiene und der Mikrobiologie. Die Ausbildung endet mit einer staatlichen Abschlussprüfung und einem Zertifikat. Leider ist nur der Titel des Podologen geschützt, nicht aber der Begriff der "medizinischen Fußpflege". Allerdings ist nur der Podologe durch seine Ausbildung in der Lage, eine medizinische Fußpflege durchzuführen.